Der Elternbeirat und die Klassenelternsprecher*innen

Der Elternbeirat stellt als gewähltes Gremium die Vertretung der Erziehungsberechtigten aller Schüler*innen der Schule dar. Die Mitglieder des Elternbeirats werden zu Beginn der Wahlperiode aus dem Kreis der Erziehungsberechtigten der Schüler*innen für eine Amtszeit von zwei Schuljahren gewählt.



Bei Angelegenheiten von allgemeiner Bedeutung für die Schule wirkt der Elternbeirat beratend mit. Er vertieft das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften, die gemeinsam für die Bildung und Erziehung der Schüler*innen verantwortlich sind. Der Elternbeirat unterstützt die Schule bei Schulprogrammen, Projekten und Veranstaltungen und setzt sich für die Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern ein.


Über Elternspenden ermöglicht der Elternbeirat auch Anschaffungen, die die Schule nicht tätigen kann.

Die Aufgaben des Elternbeirates sind im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG Art. 65) beschrieben.


Die Klassenelternsprecher*innen stellen die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schüler*innen einer Klasse dar. Sie werden zu Beginn eines jeden Schuljahres für eine Amtszeit von einem Jahr gewählt.


Folgende Tätigkeiten gehören zu den Aufgaben des Elternbeirats

Folgende Tätigkeiten gehören zu den Aufgaben der Klassenelternsprecher*innen


Bei Anregungen, Fragen oder Ideen, sprechen Sie uns an oder wenden sich per Email unter elternbeirat@forelle.musin.de gerne an uns.